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RB – Wissen & Handeln

Retinoblastom & Hautkrebs


Dr. med. Benedikt Hofmann, Facharzt für Dermatologie, klärt über
Hautkrebsvorsorge bei RB Patienten auf

Hautkrebs – die Schattenseite des Sonnenlichtes

Das Gefühl des Lichtes und der Wärme auf der Haut und die Helligkeit ruft bei den meisten Menschen ein Wohlbefinden hervor, dem wir uns nur sehr schwer entziehen können. Eine Schattenseite hat das Sonnenlicht aber, es ist die in ihr enthaltene ultraviolette Strahlung. Diese ruft im Übermaß genossen, Schäden an den Hautzellen hervor, die im ungünstigsten Fall eine Ursache für Hautkrebs sein können. Natürlich kann unser Körper diese Schäden zum Teil selbst reparieren. Diese wunderbare Eigenschaft funktioniert aber bei Kindern und jungen Menschen leider noch deutlich ineffizienter als bei Erwachsenen. Dies ist der Grund, warum gerade Sonnenbrände im Jugendalter ein Hauptfaktor für die steigende Hautkrebsrate im Erwachsenenalter sind. Wir sollten uns schützen.

UV-Schutz ist wichtig.

Die UV-Schäden entstehen unglücklicherweise schon bevor ein Sonnenbrand uns „warnt“. Der richtige UV Schutz beginnt früher, und zwar zuerst im Kopf! Wir müsse uns der schädigenden Wirkung der UV Strahlung bewusst sein und diese nicht unterschätzen. Die Beachtung der UV Schutz Regeln (siehe Kasten 1) ist die beste Vorsorge und hilft nachweislich das Entstehen von Hautkrebs zu vermeiden.

Wer ist besonders gefährdet?

Helle Hauttypen, Menschen mit vielen Muttermalen, familiäres Vorkommen von Hautkrebs oder dysplastischen Muttermalen tragen ein statistisch erhöhtes Risiko, im Laufe ihres Lebens an Hautkrebs zu erkranken. Dies gilt ebenso für Menschen mit der Vorgeschichte einer Chemotherapie oder Bestrahlung oder die immunsuppressive Medikamente über einen längeren Zeitraum nehmen müssen. Diese sollten die UV-Schutzregeln und die Vorsorgeempfehlungen noch ernster nehmen.

Haben Retinoblastompatien- ten ein erhöhtes Hautkrebsrisiko?

Es gibt mehrer Hinweise und auch Studien, die ein erhöhtes Risiko für sekundäre Krebserkrankungen bei Patienten mit Retinoblastom (RB), insbesondere beim genetischen RB, aufzeigen. Dies gilt erst recht für Menschen, die mehrere der oben erwähnten Risikofaktoren aufweisen. Möglicherweise spielen auch ähnliche molekulare und genetische Mechanismen in der Entstehung der beiden Krebsarten eine Rolle. Unter den sekundären Krebserkrankungen bei RB scheint das Melanom mit ca. 7% die zweithäufigste Gruppe darzustellen. Das Risiko ist gegenüber der Normalbevölkerung erhöht und rechtfertigt eine erhöhte Aufmerksamkeit und regelmäßige dermatologische Nachsorgeuntersuchungen im Rahmen der Retinoblastomnachsorge.

Die wichtigste Vorsorge.

Für die einfachste Vorsorge brauchen wir noch nicht einmal einen Arzt: Unsere Haut liegt uns vor Augen und wir können sie in der Familie oder Partnerschaft jederzeit betrachten. Verändern sich Muttermale deutlich aus dem Gesamtbild der vorhandenen Muttermale oder zeigen Auffälligkeiten nach der einfachen ABCD-Regel (siehe Kasten 2), sollten man sie gezielt einem/r Hautfacharzt/in zeigen. Diese einfache Form der Achtsamkeit kann Leben retten.

Sicherer ist natürlich die Untersuchung durch einen/er Dermatologen/in.

Einen Anspruch auf die Hautkrebsvorsorge beim Dermatologen/in haben alle gesetzlich Versicherten zur Zeit erst ab dem 35. Lebensjahr. Einige Kassen bieten diese schon ab dem 20. Lebensjahr an. Dies hat den Hintergrund, daß ab diesem Alter die Rate an Hautkrebs deutlich ansteigt. Wohlgemerkt, die Rate an Hautkrebs, nicht der Rate der Vorstufen. Diese können durchaus schon bei Jugendlichen entstehen. Und dies insbesondere bei gefährdeten Hauttypen. Hier greift die Vorsorge der gesetzlichen Krankenkassen eher zu kurz und unterscheidet leider nicht nach Risikogruppen. Jeder Hautarzt wird allerdings die Hautkrebsvorsorge auch bei nicht Anspruchsberechtigten zu überschaubaren Kosten als Selbstzahlerleistung durchführen.

Die wichtigsten Sonnenschutzregeln:

  1. Starke Sonne meiden, vor allem um die Mittagszeit.
  2. Anziehen – bester und einfachster Schutz ist UV-Schutzkleidung und Kopfbedeckung
  3. Großzügig Eincremen, mindestens Lichtschutzfaktor 30. Reichlich Sonnencreme eine halbe Stunde vor dem Aufenthalt in der Sonne und mehrfach am Tag wiederholen.
  4. Schutz beim Baden, am besten UV-Badebekleidung
  5. Keine Solarien, ist für Kinder und Jugendliche in Deutschland gesetzlich verboten!
  6. Säuglinge gehören nie in die pralle Sonne! Auf Sonnencreme sollte im ersten Lebensjahr verzichtet werden.
  7. Vorbild sein! Gehen Sie mit gutem Beispiel voran.

 

ABCD-Regel

Die ABCDE-Regel hilft bei der Selbstuntersuchung von Pigmentflecken zur Früherkennung von Hautkrebs:

A = Asymmetrie: asymmetrisches Wachstum, nicht rund oder oval
B = Begrenzung: ungleichmäßig, unscharf, fließender Wechsel zum Normalgewebe
C = Color (Farbe): ungleich starke Pigmentierung oder Mehrfarbigkeit
D = Durchmesser oder Dynamik: schnelles Wachstum, oftmals vergrößerter Durchmesser (5 mm oder größer)
E = Erhabenheit: Wachstum knotig in die Höhe oder neu entstanden auf sonst ebenem Grund

 

 

Retinoblastom & Röntgen

 

8-jährige Julia sitzt beim Kieferorthopäden und soll ihre erste Zahnspange erhalten. Der 12-jährige Paul ist heute beim Fußball umgeknickt und hat starke Schmerzen im Fußknöchel. Die 4-jährige Emma ist mit ihrem Fahrrad auf die Schulter gestürzt und kann sie nicht bewegen. Dies sind Geschichten des Elternalltags, die den Arztbesuch mit damit verbundenem Röntgenbild nicht immer verhindern lassen. Aber ist das tatsächlich so?

 


Von Knochenbrüchen über Gelenkentzündungen bis hin zu Krebsverdacht: Radiologische Methoden sind für Ärzte inzwischen unverzichtbar. Doch es gibt Unterschiede, die wir kennen müssen und die gerade für Kinder mit einer erblichen Form des Retinoblastoms sehr wichtig sind. Denn für sie gilt: RÖNTGENSTRAHLEN VERMEIDEN!

Die wichtigsten bildgebenden Verfahren sind das klassische Röntgen, die Computertomographie (CT) und die Magnetresonanztomographie (MRT). Röntgen und CT basieren auf demselben Prinzip: Bei beiden wird der Körper sozusagen mit Röntgenstrahlung durchleuchtet. Der MR-Tomograph hingegen erzeugt das Bild vom Körperinnern mit Hilfe eines starken Magnetfeldes und Radiowellen. Das Röntgen kennt man am ehesten von der Untersuchung bei Knochenbrüchen und Gelenkproblemen. Aber, Achtung: „Röntgenstrahlung hat biologische Wirkungen und kann Krebs verursachen. Die Betonung liegt dabei aber auf kann, denn die Erhöhung des normalen Krebsrisikos liegt im Bereich unter einem Promille“, erklärt Michael Wucherer, Strahlenphysiker am Klinikum Nürnberg: „Je kleiner die Strahlungsdosis, desto geringer das Risiko. Die Dosis hängt von mehreren Faktoren ab. Zunächst ist entscheidend, welche Körperpartien dargestellt werden sollen. Auch die gewünschte Genauigkeit spielt eine Rolle, je nach Fragestellung muss dann eine nach oben angepasste Strahlungsdosis eingesetzt werden.“ (Quelle: welt.de)

Ebenfalls mit einer Strahlenbelastung verbunden ist eine computertomographische Untersuchung. Mit dem CT lassen sich im Gegensatz zur normalen Röntgenuntersuchung auch dreidimensionale Bilder erzeugen, die weitaus mehr Informationen liefern als die zweidimensionalen Röntgenaufnahmen. Auch hier gilt: beim Einsatz der ionisierenden Röntgenstrahlung muss immer zwischen Nutzen und Risiken abgewogen werden! Und das gilt ganz besonders für Kinder mit einer RB Mutation. Eltern sollten immer im Einzelgespräch mit dem betreffenden Arzt klären, ob eine Röntgenuntersuchung nötig oder durch ein anderes Untersuchungsmittel, wie z.B. das MRT, ersetzt werden kann. Oder ob unter Umständen ganz verzichtet werden kann. Das ist vor allem – nach unseren Recherchen – beim Zahnarzt oder Kieferorthopäden häufig der Fall.

Die Magnetresonanztomographie MRT kommt ohne die ionisierende Strahlung aus. Sie basiert auf der Tatsache, dass sich alle Wassermoleküle im Körper wie winzige Magneten verhalten, die auf ein von außen angelegtes Magnetfeld reagieren. Werden sie dann noch mit Hilfe von Radiowellen angeregt, senden sie beim Abschalten der Radioquelle Energie aus. Aus der Vielzahl der Einzelsignale, die jeweils von der Beschaffenheit des jeweiligen Gewebes und seiner Umgebung abhängen, errechnet ein Computer schließlich das Bild. Die MRT gilt als sehr sichere und unschädliche Methode, da der Körper außer den vergleichsweise energiearmen Radiowellen keiner Strahlung ausgesetzt ist. Wegen des starken Magnetfeldes ist das Verfahren allerdings tabu für Menschen, die bestimmte Metalle oder zum Beispiel Herzschrittmacher im Körper tragen. Dadurch, dass der Patient lange Zeit in einer engen Röhre liegt, ist die Untersuchung für viele unangenehm. Der Tomograph ist ein High-Tech-Gerät, dessen Anschaffung und Unterhalt extrem teuer sind Krankenhäuser und Ärzte setzen die MRT daher nur gezielt ein, da jede Untersuchung ein Vielfaches der anderen Methoden kostet.

FAZIT: Röntgen so wenig wie möglich! Darüber sollten alle informiert werden, die mit dem Kind zusammen sind und in Situationen kommen können, in denen es dazu kommen könnte. Also neben dem privaten Umfeld auch das schulische und Freizeitaktivitäten.

Die KAKS wünscht sich einen individuellen Röntgenpass mit einer Zusatznotiz für RB Patienten. Hier werden neben bisher erfolgten Röntgenaufnahmen auf Maßnahmen aufgrund der RB Erkrankung hingewiesen. So handeln im Notfall die versorgenden Ärzte vorausschauend und verzichten gegebenenfalls auf ein weiteres Röntgenbild der RB Survivor.